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ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN

des Ruderclub Landau - Coworking & Event Space, 

Husarengasse 6, 76289 Landau in der Pfalz

 

§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines 

(1.1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Ruderclubs - Coworking & Event Space in Landau in der Pfalz, nachfolgend Ruderclub Landau, die dieser gegenüber seinen Nutzern / Vertragspartnern erbringt. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch den Ruderclub Landau keine Geltung.

(1.2) Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden, als auch an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(1.3) Dieser Vertrag ist wirtschaftlich vergleichbar mit einem Vertrag über die Unterkunft in einem Hotel. Sämtliche Räume bleiben unter der Kontrolle des Ruderclubs Landau.

Der Kunde akzeptiert, dass dieser Vertrag keine mietvertraglichen Rechte, Eigentum, Pachtbesitz oder sonstigen grundbesitzrechtlichen Ansprüche zugunsten des Kunden in Bezug auf die überlassenen Räumlichkeit(en) begründet.

 

§ 2 Leistungsbeschreibung Coworking

Es gelten die Geschäftsbedingungen für Coworking & Virtual Office.

 

§3 Virtual Office / Leihbriefkasten

Es gelten die Geschäftsbedingungen für Coworking & Virtual Office.

 

§ 4 Leistungsbeschreibung Raummiete

(4.1) Event Space & Besprechungsraum

Ruderclub Landau überlässt dem Nutzer den jeweiligen Raum stundenweise, halbtags, ganztags oder abends nach Verfügbarkeit. Die Preise sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen. Die Abrechnung erfolgt nach angebrochener voller Stunde, mindestens jedoch so wie gebucht. Bei nicht fristgemäßer Räumung des jeweiligen Raumes, wird entsprechend der Preisliste die über die vertraglich vereinbarte Nutzungsdauer hinausgehende Zeit stundenweise nachberechnet.

(4.2) Stornokosten Event Space & Besprechungsraum

Die Stornierung einer Buchung für einen der Räume richtet sich nach folgender Stornokosten-Staffelung – sofern nicht in einem Angebot etwas individuelles vereinbart wurde. Mietzins bezeichnet das Entgelt für die Überlassung der jeweiligen Räumlichkeit und die Kosten für vom Nutzer gebuchte Catering und Ausstattung.

Bei Stornierung nach Buchung bis 1 Tag vor dem gebuchten Termin betragen die Stornokosten 50% des Mietzinses. Bei Stornierung innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem gebuchten Termin oder bei Nichterscheinen beträgt die Stornogebühr 100% des Mietzinses.

 

§ 5 Geldwäscheprüfung

Soweit Ruderclub Landau nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifizierung des Vertragspartners, des wirtschaftlich Berechtigten und zur Feststellung des Status als politisch exponierte Person im Sinne des GwG verpflichtet ist, wird der Kunde dem Ruderclub Landau die notwendigen Unterlagen und sonstigen Informationen zu einer ordnungsgemäßen Identifizierung bzw. Feststellung zur Verfügung stellen. Der Kunde verpflichtet sich, sobald sich der wirtschaftlich Berechtigte des Kunden bzw. dessen Status als politisch exponierte Person ändert, dies dem Ruderclub Landau unverzüglich mitzuteilen.

 

§ 6 Vertragsschluss

(6.1) Der Vertragsschluss erfolgt formfrei bei Buchung bzw. Nutzung einer Membership, eines Tages- bzw. Wochentickets bzw. bei der Buchung des Event Space und Besprechungsraums, ansonsten mindestens in Textform.

(6.2) Durch den Vertragsabschluss, spätestens jedoch bei Nutzungsbeginn, akzeptiert der Kunde die Geschäftsbedingungen des Ruderclubs Landau.

(6.3) Mit dem Vertragsabschluss sichert der Kunde zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Kunde verpflichtet sich, die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.

(6.4) Der Vertragsbeginn ist nicht an den Beginn eines Monats gebunden. Beginnt die Laufzeit nicht an einem Monatsersten, so wird der erste Monat anteilig nach Tagen berechnet, die Folgemonate werden dann nach dem Kalender berechnet.

 

§ 7 Servicegebühr und Zahlungsbedingungen

(7.1) Ruderclub Landau räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, den Coworking & Event Space sowie die darin befindlichen Einrichtungsgegenstände während der vereinbarten Nutzungsdauer zur ausschließlichen Nutzung für zuvor mit Ruderclub Landau vereinbarte Zwecke gegen Entgelt („Servicegrundgebühr“) zu nutzen. 

(7.2) Alle Preise sind – sofern nicht anders ausgewiesen – Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife/Preise des Ruderclubs Landau.

(7.3) Eine laufende Nutzungsgebühr ist im Voraus am dritten Werktag eines jeden Monats fällig und wird per Lastschriftmandat eingezogen.

(7.4) Schuldhafter Zahlungsverzug berechtigt den Ruderclub Landau dazu, den Zugang zum Ruderclub Landau bis zur vollständigen Zahlung des Rückstandes zu verweigern und das Vertragsverhältnis gemäß diesen Geschäftsbedingungen außerordentlich zu kündigen. Zudem werden im Verzug befindliche Rechnungsbeträge mit 9 %-Punkten über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank verzinst. Darüber hinaus ist Ruderclub Landau dazu berechtigt, im Verzugsfall eine Pauschale in Höhe von 40,- EUR gemäß § 288, Abs. 5 BGB zu erheben. Für jede Mahnung und jede fehlgeschlagene Buchung (Kreditkarte und Lastschrift) und Rücklastschrift, unabhängig von deren Ursache, wird eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 5,- EUR erhoben.

§ 8 Datenschutz

(8.1) Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG).

(8.2) Der Ruderclub Landau wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.

(8.3) Personenbezogene Daten sind Informationen, mit deren Hilfe eine Person bestimmbar ist, also Angaben, die zurück zu einer Person verfolgt werden können. Dazu gehören der Name, die Emailadresse oder die Telefonnummer.

Personenbezogene Daten werden vom Ruderclub Landau nur dann erhoben, genutzt und weiter gegeben, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die Nutzer in die Datenerhebung einwilligen. Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde willigt ferner in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch den Ruderclub Landau sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.

(8.4) Der Ruderclub Landau gibt dem Nutzer jederzeit, unverzüglich und unentgeltlich Auskunft über zu seiner Person gespeicherten Daten, auch elektronisch.

(8.5) Dem Nutzer steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Ruderclub Landau verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten. Ausgenommen von diesem Widerruf bleiben Daten, deren Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen, außerdem Daten, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses mit Ruderclub Landau erforderlich sind oder für Zwecke der Abrechnung gespeichert werden müssen.

(8.6) Ruderclub Landau kann öffentlich zugängliche Bereiche, z. B. Eingangsbereiche, Flure u. a. zur Sicherung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften per Video überwachen, die Daten speichern und im Bedarfsfall auswerten. 

 

§ 9 Vertragsdurchführung

(9.1) Die Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen.

(9.2) Ruderclub Landau darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schaden erforderlich sind, nach angemessener Fristsetzung in Absprache mit dem Nutzer vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Nutzers und keiner Fristsetzung. Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Sämtliche hieraus resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden etc.). Eine Minderung des Nutzungsentgelts wegen Beeinträchtigungen aufgrund von erforderlichen Arbeiten ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gebrauch der Arbeitsplätze unverhältnismäßig lange Zeit behindert oder ausgeschlossen wird.

(9.3) Ruderclub Landau stellt den Nutzern die technische Gegenstände (Flatscreens, Präsentationsbildschirm, Drucker, Telefonbox, Projektoren, Küchengeräte) und sonstige Einrichtungsgegenstände in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet. Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Verursacher berechnet.

 

§ 10 Nutzungsverhalten im Internet

Ruderclub Landau stellt dem Kunden einen kostenlosen Zugang zu Internet-Verbindungen im Coworking & Event Space zur Verfügung. Die Verbindung zum Internet erfolgt über die im Ruderclub Landau sichtbar aufgestellten Zugangsdaten. Bei der Nutzung des Internet-Zugangs müssen die folgenden Bedingungen beachtet werden:

(10.1) Der Nutzer verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen, und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten; insbesondere die deutschen Gesetze auch im Datenverkehr über die vom Ruderclub Landau zur Verfügung gestellte Infrastruktur einzuhalten und Gesetzesverstöße an Ruderclub Landau zu melden. Der Nutzer allein ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung.

(10.2) Der Nutzer unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material ist strengstens untersagt. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung, die zu einem Nachteil bei Ruderclub Landau führt, hat der Nutzer, den entstehenden Schaden, materiell und immateriell zu ersetzen.

(10.3) Der Nutzer wird dafür sorgen, dass sämtliche Personen, die auf seine Veranlassung hin den vom Ruderclub Landau zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nutzen, über das korrekte Nutzungsverhalten im Internet informiert werden. Sollte Ruderclub Landau wegen eines Verstoßes gegen vorstehende Bestimmung oder gesetzliche Vorschriften von Dritten in Anspruch genommen werden, wird der Nutzer den Ruderclub Landau insoweit freistellen.

(10.4) Der vom Ruderclub Landau zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet wird von einem externen Provider betrieben. Ruderclub Landau hat daher auf zeitliche Verfügbarkeit und verfügbare Bandbreite keinen Einfluss. Zahlenmäßige Angaben in den Werbematerialien dienen nur der Veranschaulichung und stellen in keinem Fall ein bindendes Angebot oder ein Garantieversprechen seitens des Anbieters dar. Dem Kunden ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungen oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit oder verminderter Bandbreite kommen kann.

(10.5) Dem Kunden ist bewusst, dass die insgesamt zur Verfügung stehende Bandbreite begrenzt ist. Um allen Kunden des Ruderclub Landau ein ordnungsgemäßes Arbeiten zu ermöglichen, wird der Kunde den vom Ruderclub Landau zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nur für geschäftliche Zwecke nutzen. Das Streamen, der Download oder der Upload von Musik, Filmen, Live-Streams, Krypto-Mining, Aufbau und Betrieb von Mesh-Netzwerken etc. ist zu unterlassen. Sollte die geschäftliche Tätigkeit des Kunden ein solches Streamen, den Download oder Upload solcher Daten notwendig machen, oder besteht das Geschäftsmodell des Kunden Großteils aus der Nutzung oder Zurverfügungstellung dieser oder ähnlicher Dienste und Dienstleistung, ist der Kunde verpflichtet, vorher mit Ruderclub Landau eine Lösung abzustimmen (z. B. das Buchen einer für den Kunden reservierten Bandbreite), die den anderen Kunden ein ordnungsgemäßes Arbeiten mit dem Internetzugang ermöglicht. Ruderclub Landau behält sich vor, den Zugang zu bestimmten Seiten zu sperren, wenn diese illegale oder unangemessene Nutzungen fördern können.

(10.6) Der Internet-Zugang darf nicht rechtsverletzend oder missbräuchlich genutzt werden, insbesondere dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten verbreitet werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130 ff. StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen bzw. verharmlosen, sexuell anstößig bzw. im Sinne des § 184 StGB pornografisch oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden bzw. in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten. Der unaufgeforderte Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spam), der unbefugte Abruf von Informationen und Daten, das unbefugte Eindringen in Datennetze und die Durchführung ausführbarer Routinen (z. B. Spyware, Dialer, usw.) über den Internet-Zugang des Ruderclubs Landau sind verboten. Der Kunde ist für die Inhalte, welche der Kunde über diesen Internet-Zugang abruft, einstellt oder in irgendeiner Weise verbreitet, gegenüber dem Ruderclub Landau und Dritten selbst verantwortlich. Die Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Ruderclub Landau

(10.7) Der Kunde ist verpflichtet, Ruderclub Landau von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf eine rechtswidrige Verwendung des Internet-Zugangs durch den Kunden zurückzuführen sind oder sich aus rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des WiFi-Zugangs durch den Kunden verbunden sind. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Kunde oder muss der Kunde bei Aufwendung der üblichen Sorgfalt erkennen, dass ein Verstoß gegen die Bedingungen dieser Ziffer 10 droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von Ruderclub Landau.

(10.8) Die Datenübertragung zwischen dem Internet-Zugang und dem Endgerät des Kunden erfolgt unverschlüsselt. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Dritte unbefugt Zugriff auf die übertragenen Daten verschaffen. Es obliegt dem Kunden, eine Sicherheitskonfiguration seiner Software vorzunehmen, damit die Datenübertragung vor Zugriffen Dritter geschützt ist. Für sensible Daten sollte eine entsprechende Sicherheitssoftware (z. B. VPN-Software) verwendet werden.

(10.9) Jede Nutzung des Internet-Zugangs führt zu einer Dokumentation und Archivierung von IP-Adresse, MAC-Adresse, Datum und Dauer der Nutzung, um ggf. nachzuweisen zu können, welcher Kunde wann den WiFi-Zugang genutzt hat.

 

§ 11 Zugang zum Ruderclub Landau

(11.1) Der Zugang zum Coworkingspace ist während des jeweiligen Nutzungszeitraums einer Buchung grundsätzlich zu den jeweils geltenden Öffnungszeiten des Ruderclubs Landau möglich.

(11.2) Ruderclub Landau behält sich vor, die gesamten Räumlichkeiten für geschlossene Veranstaltungen zu nutzen. Ruderclub Landau behält sich darüber hinaus vor, jederzeit Renovierungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen vorzunehmen, die zur Beseitigung von Schäden notwendig werden oder allgemein der Erhaltung und Verbesserung der Räumlichkeiten dienen. Gleiches gilt für die Vornahme von Reinigungsarbeiten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass während der Dauer solcher Veranstaltungen bzw. Arbeiten kein bzw. nur ein eingeschränkter Zugang zu den betreffenden Räumlichkeiten möglich ist und/oder die Nutzung der dort vorgehaltenen Einrichtungen eingeschränkt sein kann.

(11.3) Der Kunde bekommt mit einer aktuellen Buchung Zugang zum Coworking & Event Space über einen Zugangs-Code, der dem Kunden nach dem erfolgten Buchungsvorgang an die dafür vorgesehene Nuki-App gesendet wird. Mit diesem Zugangs-Code können die Räumlichkeiten nur während des gebuchten Nutzungszeitraums betreten werden. Grundsätzlich richtet sich der Zugang nach den Öffnungszeiten, außerhalb derer der Zutritt zum Ruderclub Landau nicht möglich ist. 

(11.4) Der Kunde darf den ihm überlassenen Zugangs-Code nicht übertragen oder Dritten in sonstiger Form zur Benutzung überlassen. Der Kunde ist für Schäden verantwortlich, die unberechtigte Dritte nach Zugang zu den Räumlichkeiten mit Hilfe des Zugangs-Codes des Kunden verursachen. 

 

§ 12 Zeitraum der Nutzung

(12.1) Der Kunde hat bei jeder Buchung, sowohl im Coworking, als auch im event Space, den jeweiligen Nutzungszeitraum zu wählen. Der Kunde kann bei der Buchung angeben, an welchem Tag der Nutzungszeitraum beginnen soll. Der Nutzungszeitraum muss also nicht zeitgleich mit der Abgabe der Buchung und auch nicht zwingend zum Anfang eines Monats starten.

(12.2) Bei einer Buchung auf Tagesbasis endet der Nutzungszeitraum mit Ende der Öffnungszeiten des Kalendertages, sofern nicht anders vereinbart. 

(12.3) Die Leistungspflichten von Ruderclub Landau enden automatisch mit Ablauf des Nutzungszeitraums. 

(12.4) Bei der Buchung einer monatlichen Membership findet eine automatische Verlängerung statt. Der Kunde ist berechtigt, diese jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zu beenden.Eine vorzeitige ordentliche Kündigung der gebuchten Membership ist ausgeschlossen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.. 

 

§ 13 Benutzung des Ruderclubs Landau und des Inventars und Verhaltenspflichten des Kunden

(13.1) Die Nutzung der vom Ruderclub Landau angebotenen Dienste für jedweden ungesetzlichen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck ist unzulässig.

(13.2) Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der vom Ruderclub Landau bereitgestellten Infrastruktur (wie Netzwerk, Drucktechnik, Küchenausstattung, Mobiliar) führen oder zu Störungen selbiger für andere Nutzer verursachen.

(13.3) Der Nutzer unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking oder ähnliche Methoden.

(13.4) Der Nutzer bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur des Ruderclubs Landau für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird: a. Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-EMail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich); b. Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb des Coworking & Event Space; c. Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die von Ruderclub Landau bereitgestellte Infrastruktur; d. Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Bewegtbild, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn der Nutzer ist Rechte-Inhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung; e. Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten; f. illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten; g. Behinderung oder Abhalten anderer Nutzer vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur des Ruderclub Landau; h. unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern, insbesondere auch deren E-Mail-Adressen, ohne deren Zustimmung; i. Angabe von falschen Identitätsdaten.

(13.5) Der Kunde ist zur ganzen oder teilweisen Überlassung des Coworking & Event Spaces, der gebuchten Plätze oder des Inventars an Dritte nicht berechtigt. Der Kunde haftet für Schäden, die durch auf Veranlassung des Kunden in den Coworking & Event Space gelangte Dritte verursacht wurden. Der Kunde hat den Ruderclub Landau vor Zugriff durch Dritte sowie ihm überlassene Schlüssel und Zugangs-Codes vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Schlüssel und Zugangs-Codes dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden, wenn dies nicht vorher mit Ruderclub Landau vereinbart ist.

(13.6) Die aktuelle Hausordnung des Ruderclubs Landau regelt weitere Verhaltenspflichten des Kunden und ist Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags. Die Hausordnung ist sichtbar im Eingangsbereich des Ruderclubs ausgehängt.

(13.7) Der Kunde hat sich bei dem ersten Aufenthalt im Ruderclub Landau über den bestehenden Flucht- und Rettungsplan zu informieren und Rettungswege stets freizuhalten.

(13.8) Der Kunde darf keine eigenen Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher, Kühlschränke oder sonstige elektrische Geräte im Ruderclub Landau anschließen. Sämtliche vom Kunden im Ruderclub Landau benutzten elektrischen Geräte sowie dazugehörige Teile (auch Kabel-/Steckverbindungen) müssen zur Vermeidung etwaiger Schäden den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen für die Energieverteilung an Büroarbeitsplätzen entsprechen.

(13.9) Der Kunde hat kein Recht, bauliche Veränderungen durchzuführen. Eine Veränderung der Möblierung der Freifläche oder des Besprechungszimmers durch den Kunden sind nicht gestattet und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Ruderclubs Landau. Im Falle der Zustimmung durch Ruderclub Landau zur Veränderung der Möblierung hat der Kunde alle hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.

 

§ 14 Haftung

(14.1) Der Nutzer von Coworking-Tarifen hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Minderungsansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Ansprüche bestehen insoweit nicht. Der Kunde erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.

(14.2) Der Kunde hat den Ruderclub Landau insgesamt und das Inventar pfleglich zu behandeln. Etwaige Beschädigungen hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet für alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehende Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Dritte, die auf Veranlassung des Kunden den Ruderclub Landau oder Inventar nutzen, verursacht werden. Sollten technische Geräte wie Monitore, Drucker etc. nicht sachgemäß durch den Kunden genutzt werden, was zu Beschädigung dieser führt, haftet ebenfalls der Kunde. 

(14.3) In allen Fällen, in denen Ruderclub Landau im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet Ruderclub Landau nur, soweit ihm Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Ruderclub Landau fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

(14.4) Der Ruderclub Landau übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter im Bezug auf Arbeiten der Kunden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zum Ruderclub Landau unterbleiben. Für den Fall, dass der Ruderclub Landau von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, behält sich Ruderclub Landau ausdrücklich ein fristloses Sonderkündigungsrecht vor. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Kunde den Ruderclub Landau von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ersetzt dem Ruderclub Landau die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass der Ruderclub Landau von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird. 

(14.5) Der Kunde ist für die von ihm in den Ruderclub Landau mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Dies gilt sowohl für abschließbare Bereiche als auch für Allgemeinflächen. Im eigenen Interesse hat der Kunde mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Ruderclub Landau haftet insoweit nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Daten, soweit dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen seitens des Ruderclubs Landau zurückzuführen ist.

Eine darüber hinausgehende Haftung von Ruderclub Landau ist ausgeschlossen.

 

§ 15 Versicherung

(15.1) Der Ruderclub Landau ist in seiner Geschäftstätigkeit versichert. Es besteht zudem eine Versicherung gegen Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruchdiebstahl sowie Raub. Darüber hinaus besteht jedoch kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.

(15.2) Vom Kunden mitgebrachte Gegenstände sind nicht über den Ruderclub Landau versichert. Der Kunde wird selbst für eine entsprechende Versicherung sorgen, um Risiken hinsichtlich der Beschädigung der Gegenstände oder Betriebsunterbrechung abzusichern.

 

§ 16 Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger Zustimmung des Ruderclub Landau gestattet. Ruderclub Landau kann nach billigem Ermessen über das Mitbringen von Haustieren entscheiden. Die Zustimmung kann von Ruderclub Landau einseitig und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Ein Widerruf der Zustimmung begründet kein Kündigungsrecht zugunsten des Kunden.

 

§ 17 Beendigung des Nutzungsverhältnisses

(17.1) Der Nutzer hat alle Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigen Zustand an den Ruderclub Landau zurück zu geben. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind dem Ruderclub Landau vollumfänglich vom Nutzer zu ersetzen. Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann Ruderclub Landau die Arbeitsplätze auf Kosten des Nutzers räumen und reinigen. Zurückgelassene Gegenstände kann Ruderclub Landau auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden.

(17.2) Der Nutzer hat sämtliche, auch die von ihm selbst beschafften Schlüssel, an Ruderclub Landau zurückzugeben.

(17.3) Gibt der Kunde den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, haftet er für alle Schäden, die durch die Verspätete Rückgabe bedingt sind. Dies gilt auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.

(17.4) Virtual Office - Nach Ende der Vertragslaufzeit werden eingehende Postsendungen und Pakete soweit möglich nicht angenommen. Für sich daraus ergebende Folgen haftet der Kunde. Der Kunde verpflichtet sich insoweit bei dem jeweiligen Post und Paketdienst rechtzeitig einen Nachsendeauftrag zu stellen, seine Geschäftspartner über die geänderte Postanschrift zu informieren und nach dem Vertragsende eingehende Postsendungen und Pakete unaufgefordert im Ruderclub Landau abzuholen. Ruderclub Landau hat das Recht, von dem Kunden bei Vertragsende nicht abgeholte Postsendungen und Pakete nach Ablauf von 14 Tagen gerechnet ab dem Zeitpunkt des Vertragsendes zu vernichten. Der Kunde gibt insoweit Besitz und Eigentum an den nichtabgeholten Postsendungen und Paketen auf. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wird ausgeschlossen.

§ 18 Kündigung, Schadensersatz bei außerordentlicher Kündigung

(18.1) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für Ruderclub Landau liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde: mit der Entrichtung der Servicegrundgebühr oder eines nicht unerheblichen Teils dieser 4 Wochen in Verzug ist; wiederholt in Verzug mit der Zahlung anderer Servicekosten kommt und trotz Abmahnung und Setzen einer angemessenen Frist die Zahlung nicht unverzüglich nachholt; der Kunde die Rechte des Ruderclubs Landau dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er das Inventar durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder unbefugt einem Dritten überlässt; seine Mitwirkungspflicht nach § 6 auch nach vorheriger Abmahnung und angemessener Fristsetzung verletzt, indem er Ruderclub Landau nicht die erforderlichen Unterlagen und Informationen für seine Identifizierung und die des wirtschaftlich Berechtigten sowie die Informationen zur Abklärung des Status als politisch exponierte Person zur Verfügung stellt, sowie Änderungen diesbezüglich nicht unverzüglich anzeigt oder unrichtige Angaben macht.

(18.2) Kündigt Ruderclub Landau den Vertrag außerordentlich wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden, hat der Kunde die hierdurch entstehende Schäden zu ersetzen.

(18.3) Jede Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform, wobei eine Kündigung durch Übersendung eines unterschriebenen eingescannten Dokuments per E-Mail ausreichend ist.

 

§ 19 Schlussbestimmungen, Schriftformklausel, Salvatorische Klausel

(19.1) Erweisen sich einzelne Bestimmungen des Vertrags als unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

(19.2) Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den Ansprüchen der Geschäftsführung und der Nutzer sowie dem Sinn und Zweck des Vertrages am Meisten entsprechen würde.

(19.3) Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformklausel.

(19.4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(19.5) Der Gerichtsstand ist Landau in der Pfalz.

(19.6) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.

 

Stand 01.05.2023

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