Teilnahmebedingungen
HOLY RUDI Designmarkt
1. Bewerbung um einen Standplatz
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich schriftlich über das Online-Anmeldeformular und beinhaltet die Anerkennung der hier aufgeführten AGBs.
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2. Standgrößen und Preise
Bei den Ständen handelt es sich um Tische sowie Regale​ unterschiedlichster Größen. Zusammen mit den Veranstalter*innen wird darauf geachtet und garantiert, dass jeder Aussteller genügend Platz zur Verfügung hat, um seine Produkte ausreichend in Szene zu setzen.
Die Standmiete folgende gilt für zwei Veranstaltungstage:
100 € zzgl. MwSt.
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3. Veröffentlichung von Daten zu Werbezwecken
Mit dem Bewerben um einen Stand erteilen die Aussteller:innen den Veranstalter:innen die Zustimmung zur Veröffentlichung ihres Namens sowie gegebenenfalls weiterer Daten und Informationen wie die Firmierung, URL, dem Standort des Verkaufsstandes und den angebotenen Leistungen und Waren, Produktbilder sowie der Speicherung dieser Daten und Informationen.
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4. Buchung und Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Bewerbungen wählen die Veranstalter:innen die teilnehmenden Aussteller:innen aus und verschicken entsprechend eine Zu- oder Absage. Über eine Zulassung entscheiden die Veranstalter:innen nach eigenem Ermessen und können Anmeldungen ohne Begründung zurückweisen. Die Veranstalter:innen schicken per E-Mail eine entsprechende Rechnung über die fällige Standmiete an die Aussteller:innen. Der Vertrag ist mit Annahme des Standangebots und Erhalt der Rechnung bindend. Die Standgebühr ist bis 14 Tage nach Rechnungsstellung zu entrichten und bei Buchungen von später als zwei Wochen vor einer Veranstaltung sofort zu begleichen. Bei Rücktritt vom Vertrag ist von den Aussteller:innen die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Veranstalter:innen den Stand anderweitig vergeben konnten. Die Teilnahme ist nur mit fristgerechter Zahlung garantiert.
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5. Ablauf der Veranstaltung
Die Veranstaltung erstreckt sich über zwei Tage (06. & 07. Dezember). Die Öffnungszeiten sind jeweils von 15-20 Uhr. Weitere konkrete Informationen zum jeweiligen Ablauf sowie zum Auf- und Abbau der Veranstaltungen senden die Veranstalter:innen allen Teilnehmer:innen 10 bis 14 Tage vor Veranstaltung per E-mail zu.
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5.1. Standaufbau und -gestaltung, Mitnutzung durch Dritte, Untervermietung
Die Stände müssen vor Beginn der Veranstaltung aufgebaut werden und dürfen nicht vor Beendigung der Veranstaltung bzw. nicht ohne Absprache mit den Veranstalter:innen teilweise oder ganz geräumt werden. Der Aussteller:innen verpflichten sich, einen Stand mit den angemeldeten Produkten zu bestücken und diesen während der Öffnungszeiten mit Personal besetzt zu halten. Eine Mitnutzung der angemieteten Standfläche durch Dritte ist nur nach Absprache mit den Veranstalter:innen erlaubt und muss schon im Anmeldeformular angegeben werden. Eine Untervermietung der zugewiesenen Fläche ist nicht gestattet. Ebenso ist Aussteller:innen der Verkauf von Speisen und Getränken nicht gestattet (Ausnahme: explizit gebuchte Gastronomiestände).
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5.2. Brandschutz
Das Rauchen, brennende Kerzen und jegliche Art offenen Feuers sind unzulässig.
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5.3. Haftung Standplatz
Die Aussteller:innen verpflichten sich dazu, die Standfläche so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurde, andernfalls werden die entstehenden Kosten an sie weitergeleitet. Dies gilt insbesondere für Beschädigungen der Standfläche (Wände, Tische, Regale, Fußboden). Generell gilt: Die Wände der Veranstaltungsräume dürfen nicht durchlöchert und beklebt werden. Die Aussteller:innen haften zu jeder Zeit für ihren Stand und ihre Waren selbst, ebenso für einfache oder grobe Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter:innen hinsichtlich Personen- und Sachschäden. Die Veranstalter:innen übernehmen die allgemeine Bewachung der Veranstaltungsräume, jedoch ohne Haftung. Ebenso haften die Veranstalter:innen nicht für Diebstahl.
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6. Ausfall der Veranstaltung
Sollte die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht selbst verschuldeter wichtiger Gründe nicht stattfinden können, verpflichten sich die Veranstalter:innen den Aussteller:innen die Teilnahmegebühr zurückzuerstatten. Alle anderen Kosten (z.B. Reisekosten, Produktionskosten) tragen die Aussteller:innen in jedem Falle selbst.
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7. Filmen und Fotografien
Die Veranstalter:innen sind berechtigt, während der Veranstaltung zu fotografieren und zu filmen und das Material entsprechend für Werbezwecke zu verwenden.
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8. Akzeptieren der Teilnahmebedingungen
Das Einsenden der vollständig ausgefüllten Anmeldeunterlagen setzt die Anerkennung der hier aufgeführten Teilnahmebedingungen voraus.
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9. Ausschankgenehmigung
Der Verkauf von Getränken ist nicht gestattet, bzw. nur nach konkreter Absprache möglich.
Jeder Foodstand ist verpflichtet, die entsprechenden Genehmigungen mitzuführen, die für den Verkauf von Lebensmitteln benötigt werden.​